Fahrtkosten-Rechner (Kilometerpauschale 2026 und 2027)
Ein Weg, zwei Fragen: die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg mit 0,38 € je Kilometer und der Dienstreise-Satz von 0,30 €, gerechnet mit dem Satz des Jahres und nie mit dem des anderen.
Kostenlos und ohne Anmeldung. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser.
Fahrtkosten für 2026 und 2027 berechnen
Wählen Sie zuerst den Anlass: Arbeitsweg oder Dienstreise. Danach die Kilometer eintragen. Bei der Entfernungspauschale sind das alle Kilometer des Jahres, also ein Weg mal Arbeitstage.
Rechnet mit dem amtlichen Satz für Land, Jahr und Anlass.
Land
Steuerjahr
Anlass
Fahrzeug
Kilometer
Entfernung unbekannt? Hier messenEinheit
Angewandter Satz
- Je Entfernungskilometer: 0,38 €/km
Andere Formate: PDF und Google Sheets (englisch)
Geschätzter Betrag
38,00 €
2027
Je Entfernungskilometer
100,00 km × 0,38 €/km = 38,00 €
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (ab 1. Januar 2026)
Die Schätzung nutzt den amtlichen Satz des jeweiligen Zeitraums. Bewahren Sie die Aufzeichnung auf, die den Betrag belegt.
Kurz gesagt
Für den Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer; für eine Dienstreise der Reisekostensatz von 0,30 € je Kilometer mit dem Pkw (0,20 € je Kilometer mit einem anderen Kraftfahrzeug). Der Unterschied ist nicht das Fahrzeug, sondern der Anlass: Die Pauschale ist ein Abzug in der Steuererklärung und auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt, der Reisekostensatz ist eine Erstattung ohne Jahresgrenze.
Auf einen Blick
- 0,38 € je Kilometer für jeden vollen Entfernungskilometer, ab dem ersten Kilometer, 2026 wie 2027.
- Höchstens 4.500 € im Kalenderjahr, nicht bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen Pkw.
- Dienstreise: 0,30 € je Kilometer mit dem Pkw, 0,20 € je Kilometer mit einem anderen Kraftfahrzeug, ohne Jahresgrenze.
- Gezählt wird jeder volle Kilometer, ein Weg je Arbeitstag.
Arbeitsweg und Dienstreise nicht verwechseln
- Wählen Sie „Arbeitsweg“ und tragen Sie die Jahreskilometer ein: Entfernung mal Arbeitstage.
- Wählen Sie „Dienstreise“ für jede Fahrt zu einem Termin, einer Baustelle oder einem Kunden.
- Ein Weg ins Büro bleibt Arbeitsweg, auch wenn Sie von dort zu einem Termin weiterfahren.
| Arbeitsweg | Dienstreise | |
|---|---|---|
| Satz | 0,38 € je Kilometer | 0,30 € je Kilometer (Pkw) |
| Wirkung | Abzug in der Steuererklärung | Erstattung durch den Arbeitgeber |
| Höchstbetrag | 4.500 € je Kalenderjahr, nicht bei Pkw-Nutzung | keiner |
| Gezählt wird | ein Weg je Arbeitstag | jeder dienstlich gefahrene Kilometer |
Wann der Höchstbetrag greift
Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € je Kalenderjahr begrenzt. Die Grenze gilt nicht, wenn Sie einen eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw nutzen. Dann bleiben die 0,38 € je Kilometer für jeden Kilometer ansetzbar.
Bei tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn über dem Höchstbetrag können diese statt der Pauschale angesetzt werden; dasselbe gilt für Menschen mit Behinderung (§ 9 Abs. 2 EStG).
Was die Zahl bedeutet
Das Ergebnis ist der abziehbare Betrag, nicht die Steuerersparnis. Wie viel davon zurückkommt, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Beim Arbeitsweg setzen Sie ihn als Werbungskosten an; steuerfrei erstatten kann der Arbeitgeber ihn nur in den Fällen, die § 3 EStG nennt.
Für die Dienstreise gilt: Bis zur Höhe der Reisekosten kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Für den Arbeitsweg mit Bus und Bahn gibt es einen eigenen steuerfreien Zuschuss, der die Pauschale kürzt.
Amtliche Quellen
Entfernungspauschale und Reisekostensatz, Höchstbetrag und Ausnahmen.
Steuerfreie Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel und die Erstattung von Reisekosten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026 und 2027?
0,38 € je Kilometer für jeden vollen Entfernungskilometer, ab dem ersten Kilometer, höchstens 4.500 € im Kalenderjahr, ohne diese Grenze, wenn Sie einen eigenen Pkw nutzen.
Was gebe ich als Kilometer ein?
Beim Arbeitsweg die Summe aller gefahrenen Entfernungskilometer im Jahr: einfache Entfernung mal Zahl der Arbeitstage. Bei einer Dienstreise die tatsächlich gefahrenen Kilometer der Reise.
Gilt der Rechner auch für 2025?
Nein. Bis 2025 galt eine Staffel mit 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer, die sich nicht auf die Jahreskilometer, sondern auf die einfache Entfernung bezieht. Die Beträge stehen auf der Seite zur Kilometerpauschale 2022-2025. Für 2026 und 2027 gilt dagegen der Satz ab dem ersten Kilometer, den dieser Rechner anwendet.
Ist das Ergebnis die Steuerersparnis?
Nein. Es ist der abziehbare Betrag beziehungsweise die steuerfreie Erstattung. Die tatsächliche Entlastung ergibt sich erst aus Ihrem Steuersatz.
Zählen Hin- und Rückweg doppelt?
Nein. Die Entfernungspauschale gilt für einen Weg je Arbeitstag: die einfache Entfernung. Bei einer Dienstreise zählen dagegen alle gefahrenen Kilometer, also auch der Rückweg.
Weiterlesen
Amtliche Sätze, Hinweise zur Erstattung und Vorlagen für die Fahrtenaufzeichnung.