Entfernungspauschale

Kilometerpauschale 2026 und 2027 (Entfernungspauschale)

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Satz für die ganze Strecke: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer, ein Weg je Arbeitstag. Das Gesetz befristet den Satz nicht, deshalb zahlen 2026 und 2027 dieselben 0,38 €. Der Höchstbetrag von 4.500 € greift nicht, wenn Sie einen eigenen oder überlassenen Pkw nutzen.

Für den Arbeitsweg gilt in den Jahren 2026 und 2027 ein Satz von 0,38 € je Kilometer. Gezählt wird jeder volle Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, ein Weg je Arbeitstag, an dem Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen.

Auf einen Blick

Land: Deutschland

Steuerjahr: 2027

Erfasste Fälle: 4

Die Sätze

Arbeitsweg mit dem eigenen Pkw: 0,38 € je Kilometer

Arbeitsweg ohne eigenen Pkw: 0,38 € je Kilometer

Dienstreise mit dem Pkw: 0,30 € je Kilometer

BMF Sätze für 2027

Arbeitsweg mit dem eigenen Pkw

Je Entfernungskilometer · 0,38 € je Kilometer

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (ab 1. Januar 2026)

Arbeitsweg ohne eigenen Pkw

Je Entfernungskilometer · 0,38 € je Kilometer

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (ab 1. Januar 2026)

Dienstreise mit dem Pkw

Je Kilometer mit dem Pkw · 0,30 € je Kilometer

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (ab 1. Januar 2026)

Dienstreise mit anderem Kraftfahrzeug

Je Kilometer mit einem anderen Kraftfahrzeug · 0,20 € je Kilometer

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (ab 1. Januar 2026)

So geht es weiter

- Zählen Sie die Arbeitstage, an denen Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind, und die einfache Entfernung in vollen Kilometern.

- Multiplizieren Sie beides mit dem Satz — Hin- und Rückweg zählen zusammen als eine Entfernung.

- Prüfen Sie den Höchstbetrag von 4.500 € im Kalenderjahr; er gilt nicht, wenn Sie einen eigenen oder überlassenen Pkw nutzen.

Was Sie beachten sollten

Die Entfernungspauschale ist ein Abzug in der Steuererklärung, keine Auszahlung. Wie viel Sie davon zurückbekommen, hängt von Ihrem Steuersatz ab.

Für Bus und Bahn können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen, soweit sie die Pauschale des Jahres übersteigen. Für Menschen mit Behinderung gilt die Pauschale nicht als Obergrenze.

Bis 2025 galt eine Staffel mit 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer; die Beträge stehen auf der Seite für 2022-2025.

Das Gesetz befristet den Satz nicht: 2026 und 2027 zahlen dieselben 0,38 €. Stand dieser Prüfung: 21. Oktober 2026.

Fragen zum Satz

Welche Sätze zeigt diese Seite?

Diese Seite zeigt Arbeitsweg mit dem eigenen Pkw, Arbeitsweg ohne eigenen Pkw, Dienstreise mit dem Pkw, Dienstreise mit anderem Kraftfahrzeug für Deutschland, nach der amtlichen Quelle, die unten verlinkt ist.

Soll ich diese Tabelle oder den Rechner nutzen?

Die Tabelle ist die amtliche Referenz mit ihrer Quelle. Der Rechner liefert den Betrag für Ihre Kilometer, mit dem Satz des gewählten Jahres.

Was muss ich für 2027 aufbewahren?

Datum, Ziel, Anlass und Entfernung jeder Fahrt — und die Aufzeichnung, aus der hervorgeht, wie der Jahresbetrag entstanden ist.

Wie unterscheidet sich 2027 von 2026?

Der Vergleich auf dieser Seite zeigt, ob sich der Satz gegenüber 2026 geändert hat und ob die Staffel gleich geblieben ist.