Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026 und 2027?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 € je Kilometer für jeden vollen Entfernungskilometer, ab dem ersten Kilometer, höchstens 4.500 € je Kalenderjahr. Wer einen eigenen oder überlassenen Pkw nutzt, ist an diesen Höchstbetrag nicht gebunden.
Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Dienstreise-Kilometersatz?
Die Entfernungspauschale (0,38 € je Kilometer) gilt für den Weg zur Arbeit und ist ein Abzug in der Steuererklärung. Der Kilometersatz für Dienstreisen (0,30 € je Kilometer mit dem Pkw, 0,20 € je Kilometer mit einem anderen Kraftfahrzeug) ist eine Erstattung: Zahlt der Arbeitgeber bis zu dieser Höhe, ist die Zahlung steuerfrei, und einen Jahres-Höchstbetrag gibt es nicht.
Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € für mich?
Nur wenn Sie keinen eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw nutzen. Dann sind es 0,38 € je Kilometer bis zur Grenze. Mit Pkw, bei tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn über 4.500 € und für Menschen mit Behinderung greift der Höchstbetrag nicht.
Zählen nur volle Kilometer, und wie viele Wege pro Tag?
Gezählt wird jeder volle Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, ein Weg je Arbeitstag, an dem Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke, die Sie regelmäßig fahren, dürfen Sie ansetzen.
Ich fahre mit Bus und Bahn. Was kann ich ansetzen?
Zunächst die Entfernungspauschale, unabhängig vom Verkehrsmittel. Die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können Sie zusätzlich ansetzen, soweit sie die Pauschale des Jahres übersteigen.
Ich arbeite im Homeoffice. Bekomme ich die Pauschale?
Nein. Die Pauschale setzt voraus, dass Sie eine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Ohne sie gibt es keinen Arbeitsweg, den die Pauschale abgelten könnte.
Warum finde ich die Jahre 2021 bis 2025 auf einer anderen Seite?
Weil sich die Staffel geändert hat. Bis 2025 galten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km, 2021 waren es 0,35 € ab dem 21. km; diese Beträge stehen unverändert auf der Archivseite für späte Erklärungen.